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COVID-19-SCHUTZKONZEPT

​FÜR DAS ZWEITE ERLIBACHER MUSIC FESTIVAL

1 ALLGEMEINES

Die vorliegende erste Auflage des Covid-19-Schutzkonzepts des Zweiten Erlibacher Music Festivals beschreibt, welche Massnahmen der Verein «Erlibacher Music Festival» umsetzt, um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verhindern.

 

Das vorliegende Schutzkonzept beruht auf der Covid-19-Verordnung 3 besondere Lage vom 19. Juni 2020 (Bundesrat) einschliesslich der Erläuterungen vom 3. Juli 2020 (Bundesamt für Gesundheit),

 

In den Gültigkeitsbereich des vorliegenden Schutzkonzepts fallen alle Veranstaltungen, die vom Verein «Erlibacher Music Festival» durchgeführt werden.

 

Die vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Verhaltens- und Hygieneregeln (Abstand halten oder Schutzmaske tragen, häufiges und gründliches Händewaschen, kein Händeschütteln, ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen) gelten immer, überall und für alle.

2 VERANTWORTUNG

Für die Umsetzung der in diesem Schutzkonzept angeordneten Massnahmen ist der Sicherheitsverantwortliche des Erlibacher Music Festivals zuständig.

3 MASSNAHMEN

Bei allen Veranstaltungen und in allen Räumen, in denen sich BesucherInnen, KünstlerInnen oder HelferInnen aufhalten, muss zwischen Personen, die nicht zusammenleben, ein Sicherheitsabstand von 1.5 Metern eingehalten werden. Ist das nicht möglich, müssen Schutzmasken getragen werden. Zu beachten sind ferner die Hinweise zur generellen Maskentragpflicht im Kapitel 4.

Unter Kindern und Jugendlichen im Volksschulalter kann auf die Einhaltung des Sicherheitsabstands und auf Schutzmasken verzichtet werden.

Das Publikum bringt Schutzmasken mit. An den Eingängen der Veranstaltungsorte steht eine begrenzte Anzahl Schutzmasken zum käuflichen Erwerb zur Verfügung. Den KünstlerInnen und HelferInnen werden Schutzmasken zur Verfügung gestellt.

 

An den Eingängen der Veranstaltungsorte wird Desinfektionsmittel bereitgestellt.

 

An gut einsehbaren Orten werden Plakate mit den Sicherheitshinweisen des Bundesamts für Gesundheit angeschlagen.

 

Um es dem Publikum zu erleichtern, den Sicherheitsabstand einzuhalten, werden da, wo dies erforderlich ist, Bodenmarkierungen angebracht.

 

An den Türen zu kleineren Räumen (z.B. Toilettenanlagen) wird die maximale Anzahl Personen angeschlagen, die sich gleichzeitig im Raum aufhalten darf.

 

Wo dies möglich ist, müssen die benutzen Räume nach jeder Veranstaltung durch das Öffnen von Fenstern und Türen durchgelüftet werden. Ansonsten werden nur Räume zur Nutzung freigegeben, die über eine kontrollierte Lüftung verfügen.

 

Allle genutzten Räume müssen nach jeder Veranstaltung, mindestens jedoch einmal täglich gereinigt werden. Nach jeder Veranstaltung müssen zudem die im Raum verbleibenden Instrumente und tontechnischen Anlagen gereinigt werden.

4 ANMELDEPFLICHT UND KONTAKTDATEN

Um die Nachverfolgbarkeit von Ansteckungen zu gewährleisten, werden die Kontaktdaten der Akteure und des Publikums bei allen Veranstaltungen erfasst.

 

BesucherInnen sind verpflichtet, sich für jede Veranstaltung vorgängig anzumelden. Die Anmeldung hat über die Homepage des Erlibacher Music Festivals zu erfolgen.

 

Aufgrund des Anmeldungseingangs entscheidet der Sicherheitsverantwortliche kurz vor einer jeden Veranstaltung, ob bei dieser Schutzmasken getragen werden müssen. Eine allfällige generelle Maskentragpflicht wird kurz vor der Veranstaltung auf der Homepage des Erlibacher Music Festivals bekanntgegeben.

 

Für jede Veranstaltung wird anhand des Anmeldungseingangs eine Liste der BesucherInnen erstellt. Diese Liste wird beim Eintritt zur Veranstaltung aktualisiert. Sie dient ausschliesslich der Nachverfolgung möglicher Ansteckungen. Von jeder Person werden Vorname, Nachname und Telefonnummer erfasst. Die Liste wird den Gesundheitsbehörden auf Verlangen ausgehändigt. Nach Ablauf von 14 Tage wird sie vernichtet. 

5 INKRAFTSETZUNG UND PUBLIKATION

Das vorliegende Schutzkonzept tritt am 5. September 2020 auf Beschluss des Vereins «Erlibacher Music Festival» in Kraft und erlangt dadurch Verbindlichkeit.

 

Das Schutzkonzept wird auf der Website des Vereins Erlibacher Music Festival www.erlibachermusicfestival.ch publiziert.

1. Ausgabe, Stand 5. September 2020

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